Mietrecht Fachanwälte: Kündigung von Mietverhältnissen

Die Berliner Mietrecht-Fachanwälte der Fachanwaltskanzlei Bredereck Willkomm Rechtsanwälte beraten und vertreten Mieter und Vermieter bei Kündigungen, Räumungsklagen und in der Zwangsvollsteckung. 

Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist aus vielen Gründen möglich. Die Mietrecht-Fachanwälte und Rechtsanwälte von Bredereck Willkomm beraten Sie zu allen Themen der Kündigung von Wohn- und Gewerberaummietverhältnissen.

Geld
Zahlungsverzug?

Gerät der Mieter mit der Mietzahlung in Verzug, kann der Vermieter berechtigt sein, das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen.

Unter bestimmten - im Gesetz genau festgelegten - Voraussetzungen kommt auch eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs in Betracht.

Welche Voraussetzungen für die ordentliche und für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug gelten, erfahren Sie hier.

Wohnung
Zerstörte Wohnung: Kündigung

Ein Mieter, der die Wohnräume vernachlässigt, ist bei Vermietern nicht gern gesehen. In einem solchen Fall droht die fristlose Kündigung.

Nur wegen seines Lebensstils kann ein Mieter nicht gekündigt werden. Die Verwahrlosung muss grundsätzlich zu Schäden am Haus oder an der Wohnung führen; die Belastung für die Mitmieter/Nachbarn muss unzumutbar sein. Mehr dazu hier!

Kündigung
Zerstörtes Vertrauen: Kündigung

Sowohl in Gewerbe- als auch in Wohnraummietverhältnissen berechtigt eine zerstörte Vertrauensgrundlage sowohl den Vermieter, als auch den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund.

Ein verhältnismäßig unbedeutender Anlass kann ausreichen, um die Vertrauensgrundlage zu zerstören. Bei einer Kündigung wegen zerstörtem Vertrauen ist eine Abmahnung grundsätzlich nicht erforderlich. Mehr dazu hier!

Lärm
Störung durch Lärm: Kündigung

Die Störung des Hausfriedens durch Lärm zählt zu vertragswidrigem Mieterverhalten. Werden andere Mieter in der Nachbarschaft andauernd in Ihrer Ruhe gestört, kann dies Grund für eine (gegebenenfalls fristlose) Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter sein.

In fast allen Fällen ist eine Kündigung wegen Lärm nur nach vorheriger erfolgloser Abmahnung möglich. Mehr dazu hier!

Gerichtshammer
Fachanwalt Mietrecht: Räumung

Sollte der Mieter nicht zum Zeitpunkt der Kündigung ausziehen, kann der Vermieter die Wohnräume nach gewonnener Räumungsklage durch den Gerichtsvollzieher zwangsräumen lassen.

Die Räumung der Wohnung ist für den Eigentümer auch unter den erleichterten Voraussetzungen einer Berliner Räumung möglich. Mehr zum Thema erfahren Sie hier.

Schimmel in der Wohnung

Schimmelpilze
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