Wann darf die Wohnung geräumt werden? Wie läuft eine Berliner Räumung ab?

Gerichtshammer
Räumung der Wohnung: Voraussetzung

Im Normalfall läuft eine Berliner Räumung in folgenden Schritten ab. Schritt 1: Zieht der gekündigte Mieter nicht zum Kündigungszeitpunkt aus, klagt der Vermieter auf Räumung. Gewinnt er die Klage erhält er einen Räumungstitel, den er dann, Schritt 2, durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kann. Das Problem: Der Gerichtsvollzieher muss den gesamten Hausrat grundsätzlich aus der Wohnung schaffen, lagern und versteigern. Hierfür muss der Eigentümer dem Gerichtsvollzieher einen Vorschuss von mehreren 1000 € zahlen. Bei wertlosem Hausrat erhält der Vermieter diese Kosten regelmäßig nicht zurück. Der Erlös einer Versteigerung ist oft gleich Null. Bei der Berliner Räumung erhält der Eigentümer Besitz an seiner Wohnung mitsamt dem Hausrat. Eine Versteigerung des Hausrats durch den Gerichtsvollzieher findet nicht statt. Die Räumungsvollstreckung ist für den Eigentümer bei einer Berliner Räumung deutlich schneller, einfacher und billiger. 

Fachanwalt für Miet- und Wohungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin, berichten genaueres über die Voraussetzungen einer Berliner Räumung. Dazu mehr hier!

Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen kann ein Räumungstitel wegen Mieterschutzes nicht vollstreckt werden. Eine sogenannte Räumungsunfähigkeit des Mieters liegt nur dann vor, wenn durch die Räumung eine Lebensgefahr für den Mieter ensteht, oder die Lebenserwartung des Mieter durch den Umzug nachweislich verkürzt wird. Dies ist etwa der Fall, wenn der Mieter aufgrund Alters oder Krankheit eine verringerte Anpassungsfähigkeit an eine veränderte Umgebung besitzen und dadurch in Lebensgefahr geraten würden. Davor sind die Mieter zu schützen.

Mehr zum Räumungsschutz in einem Beitrag von Fachanwalt Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Fodor, Berlin: Räumungsschutz: Wann ist die Wohnungsräumung sittenwidrig?

Schimmel in der Wohnung

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