Zerrütetes/ zerstörtes Vertrauensverhältnis als Kündigungsgrund?

Frau
Zerstörtes Vertrauensverhältnis

Fachanwalt Bredereck, Berlin: Vertrauen ist eine wichtige Grundlage in einem Dauerschuldverhältnis, wie dem Wohn- oder Gewerberaummietverhältnis. Wird dieses Vertrauen von Mieter oder Vermieter missbraucht, kann das die fristlose Kündigung zur Folge haben. Schon kleine "Schummeleien" oder Täuschungen gegenüber der anderen Vertragspartei können die Vertrauensbasis erschüttern und zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. 

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: In einem Fall hatte ein Gewerbemieter versucht, einen Schadensersatzanspruch wegen eines angeblich defekten Heizkörpers beim Vermieter geltend zu machen. Die Summe war verhältnismäßig niedrig. Die Mieterin argumentierte, der Vermieter habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, da er die Heizung nicht ordnungsgemäß gewartet habe und sei deshalb zum Schadensersatz verpflichtet. Nachdem der Vermieter der Mieterin zunächst geglaubt hatte und den Schaden ersetzte, erfuhr er davon, dass Mieterin wissentlich die Unwahrheit gesagt hatte. Die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs lagen entgegen den Informationen der Mieterin nicht vor. Es war offensichtlich, dass die Mieterin geschwindelt hatte. Er kündigte ihr wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses. Vor den Gerichten hielt die Kündigung stand.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor geben in einem Fachbeitrag weitere Informationen zur Kündigung wegen zerrütteten Vertrauensverhältnisses.

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