Lärmbelästigung bzw. Hausfriedensstörung kann nach einem Urteil des Amtsgerichts Wedding vom 29.9.2010 (Aktenzeichen: 3 C 22/10) keinen Grund für eine ordentliche Kündigung darstellen. Zwar ist ausnahmsweise eine ordentliche Kündigung wegen Lärmbelästigung oder sonstiger Störungen des Hausfriedens in ganz besonders schwerwiegenden Fällen selbst ohne vorherige Abmahnung möglich. Bei einem einmaligen Vorfall ist dies jedoch nicht zulässig. Um ohne Abmahnung ordentlich kündigen zu können, muss die Lärmbelästigung bzw. Hausfriedensstörung über einen längeren Zeitraum angedauert haben.

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Allein die Tatsache, dass sich zahlreiche Berlin-Touristen in mehreren Ferienwohnungen eines Berliner Mietshauses aufgehalten haben und täglich mehrmals den Hausflur hoch und runter gelaufen sind, berechtigte einen Mieter dieses Mietshauses nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.1.2011 (Aktenzeichen: 63 S 240/10) nicht zur Reduzierung der Miete. Das Landgericht Berlin führte aus, dass die Miete wird dann gemindert sei, wenn Lärmbelästigung oder sonstige Störungen des Mietgebrauchs von den Berlin-Touristen ausgehen würden.

Volltext:

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Mietrecht: Schimmel in der Mietwohnung in Berlin

Neue Mietrecht-Serie

Unsere Berliner Fachanwaltskanzlei informiert zum Dauerbrenner im Mietrecht: "Schimmel in der Mietwohnung".

Schimmelpilze in der Mietwohnung beschäftigen Mieter und Vermieter in Berlin und immer wieder auch die Amtsgerichte.

Unsere Fachanwälte in Berlin beantworten in dieser neuen Serie im Mietrecht die wichtigsten Fragen rund um das Thema Schimmel in der Mietwohnung.

Fachanwälte empfehlen Berliner Gutachter

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