Mietvertrag

  • Eigentümer und Vermieter müssen nicht identisch sein. Maßgeblich ist der Mietvertrag.
  • Ob bei Eheleuten beide Mieter geworden sind, bestimmt sich nach dem Kopf (Rubrum) des Mietvertrages. Sind dort beide aufgeführt, unterzeichnet aber nur einer, werden beide Ehegatten Mietvertragspartei.
  • Bei Mietverträgen, die vor dem 3.10.1990 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, waren automatisch beide Eheleute Mieter, auch wenn nur einer von beiden den Mietvertrag abgeschlossen hat.
  • Auch der ausgezogene Mieter bleibt Mieter im Rechtsinne. Er schuldet dem Vermieter weiterhin die Miete und haftet für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag.
  • Wird das Grundstück vom Vermieter verkauft oder verschenkt, wird der neue Eigentümer erst dann Vermieter, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde.
  • Im Falle der Zwangsverwaltung tritt der Zwangsverwalter an die Stelle des Eigentümers als Vermieter.
  • Erklärungen im Mietverhältnis sind nur wirksam, wenn sie von allen Mietern/Vermietern gegenüber allen Vertragspartnern abgegeben werden, ggf. auch gegenüber dem ausgezogenen Mieter.

Schimmel in der Wohnung

Schimmelpilze
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Mietrecht: Schimmel in der Mietwohnung in Berlin

Neue Mietrecht-Serie

Unsere Berliner Fachanwaltskanzlei informiert zum Dauerbrenner im Mietrecht: "Schimmel in der Mietwohnung".

Schimmelpilze in der Mietwohnung beschäftigen Mieter und Vermieter in Berlin und immer wieder auch die Amtsgerichte.

Unsere Fachanwälte in Berlin beantworten in dieser neuen Serie im Mietrecht die wichtigsten Fragen rund um das Thema Schimmel in der Mietwohnung.

Fachanwälte empfehlen Berliner Gutachter

Unsere Fachanwälte empfehlen bei Kündigung und Mietminderung quali-fizierte Berliner Schimmel-Sachverständige.

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Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Mietrecht beraten Sie in Berlin ausführlich zum Wohnungseigentums- und Mietrecht zum Beispiel zur Berliner Räumung, Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Mietmängel und zu Problemen mit Schimmel.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin: Rechtsanwalt Bredereck ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle mietrechtlichen Sachverhalte.

Anwalt Alexander Bredereck ist Mitglied im deutschen Anwaltsverein und verfügt über 12 Jahre Erfahrung als Anwalt für Mietrecht.

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