Berliner Mietrecht-Fachanwälte von Bredereck Willkomm Rechtsanwälte zu den Rechten des Vermieters bei Mietminderung wegen Lärmbelästigung
Unsere Berliner Mietrecht-Fachanwälte und Rechtsanwälte beraten zu allen Themen des Mietrechts, so auch zu den Rechten des Vermieters bei Mietminderungen seiner Mieter wegen Lärmbelästigung eines Mitmieters.
Fachanwalt Bredereck, Berlin: Bei einem Mietausfallschaden wegen Lärmbelästigung, Ruhestörung und anderer Störungen oder Beschädigungen eines Mieters hat der Vermieter einen gerichtlich durchsetzbaren Schadensersatzanspruch gegen den störenden Mieter. Achtung: Ein Schadensersatzanspruch gegen den Störer verjährt in 3 Jahren.
Mehr dazu in einer Veröffentlichung von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, beide Berlin: